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Das Kopftuch und die Neutralität

Das Bundesarbeitsgericht hat einer Lehrerin Recht gegeben, der untersagt worden war, ein Kopftuch zu tragen. Beendet das Urteil einen jahrzehntealten Grundsatzstreit?
Bundesarbeitsgericht zu Kopftuch
Foto: arifoto UG (dpa) | Der Urteilsspruch der Erfurter Richter hat weitreichende Folgen.

Es ist das vorläufige Ende eines jahrzehntelangen Streits um die Präsenz des Kopftuchs als Symbol des Islams an Orten, die zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind, wie Schulen oder Gerichte. Und es ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die Muslime. Bereits vor über 20 Jahren mussten Gerichte entscheiden, ob private Arbeitgeber das Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten dürfen, oder ob es sich dabei um eine Diskriminierung der Frauen handelt, für die das Kopftuch Teil ihrer Identität ist; eine Diskriminierung, die dem Grundgesetz widerspricht. Diese Frage ist weitgehend im Sinne der Kopftuchträgerinnen beantwortet; sie sind in Geschäften, Büros und vielen anderen Arbeitsplätzen selbstverständlich präsent.

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