Für praktizierende Christen ist die Vorstellung, der Staat könne ein Auge auf die Sakramentenspendung haben, ein unerträglicher Gedanke. Das völkerrechtlich bindende Konkordat zwischen Deutschland und dem Vatikan sichert das Beichtgeheimnis ab. Auch die normale Amtsschweigepflicht des Seelsorgers ist aus gutem Grund geschützt, denn die Übergänge zwischen seelsorglichen Gesprächen und Beichte sind in der Praxis fließend. Selbst in der säkularisierten Gesellschaft besteht ein Konsens darüber, dass Ohrenbeichten nichts mit potenziell rechtsstaatgefährdenden Aktivitäten zu tun haben.