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Das Gesicht muss erkennbar sein

Seit wenigen Tagen ist in den Niederlanden gesichtsbedeckende Verschleierung verboten. In ganz Europa gibt es ähnliche Gesetze. Manche fordern sie auch für Deutschland.
Formen der Verschleierung - Abaja
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Die muslimische Verschleierung kennt unterschiedliche Formen: Zwei Frauen in Riad tragen den Nikab-Schleier zum Ganzkörpergewand, in arabischen Ländern Abaja genannt.

Seit dem 1. August gibt es in den Niederlanden ein Verbot von gesichtsbedeckender Kleidung. Die Rechtsvorschrift ist anwendbar auf islamische Kleidungsstücke wie Burka und Nikab. Genauso aber auf Sturmhauben oder Integralhelme. Das Gesetz untersagt die Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden, wie Ämtern, Krankenhäusern, Schulen und im öffentlichen Nahverkehr. Verschleierungsverbote gibt es in Europa seit dem Jahr 2011. Frankreich und Belgien waren die Vorreiter solcher Regelungen. Dänemark, Österreich und Bulgarien haben das öffentliche Verhüllen inzwischen ebenfalls untersagt.

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