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Dammbruch: Neuseeland legalisiert die Euthanasie

Mit dem Sterbehilfe-Referendum begibt sich Neuseeland auf einen gefährlichen Weg der legalisierten Sterbehilfe. Es drohe eine Dynamik losgetreten zu werden, die Menschen mit unheilbaren Krankheiten unter Druck setze, so Ethiker.
Euthanasie in Neuseeland
Foto: Guo Lei (XinHua) | 2/3 der Neuseeländer sprachen sich in einem Referendum für die Euthanasie aus.

Mit einer deutlichen Mehrheit haben sich die Neuseeländer in einem Referendum für Euthanasie von Menschen mit einer unheilbaren Krankheit gestimmt. Nach dem vorläufigen Endergebnis sprachen sich 65,2 Prozent für die Legalisierung der Sterbehilfe aus und  lediglich 33,8 Prozent dagegen. Das teilte die neuseeländische Regierung heute mit. Das Endergebnis wird am 6. November erwartet, ein Jahr später wird das Gesetz in Kraft treten.

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"Wir müssen akzeptieren, dass wir im Begriff sind, einen Rubikon zu überqueren - eine Linie ohne Wiederkehr", sagte John Kleinsman, der Leiter des Nathaniel Center for Bioethics, dem Bioethik-Thinktank der neuseeländischen Bischofskonferenz. Die Entscheidung Neuseelands, die Sterbehilfe zu legalisieren, führe das Land auf einen „gefährlichen Weg“ und bringe „eine neue und unerwünschte Dynamik“ in das Leben von Menschen mit unheilbaren Krankheiten, so Kleinsman.

Im Widerspruch zur weltweiten Entwicklung

"Dieses Ergebnis widerspricht der weltweiten Entwicklung der Rechtsprechung, da 33 Gerichte auf der ganzen Welt in den letzten fünf Jahren ähnliche Gesetze abgelehnt haben, darunter Großbritannien und Schottland, da diese ein Risiko für schutzbedürftige Menschen darstellen", so Kleinsman in einer am 30. Oktober veröffentlichten Erklärung.

Im Vorfeld des Referendums hatte die neuseeländische katholische Kirche auf Probleme mit der vorgeschlagenen Gesetzgebung hingewiesen, einschließlich der Bestimmung, dass es nicht erforderlich ist, ein vertrauenswürdiges Familienmitglied oder Freunde hinzuzuziehen oder auch keine obligatorische Bedenkzeit vorgesehen ist. Daneben liegt das durch das Referendum gebilligte Gesetz auch keine Notwendigkeit von unabhängige Zeugen oder Schutzmaßnahmen gegen Sterbehilfe unter Zwang und Depression vor.

Laut dem Gesetz können sich künftig neuseeländische Staatsbürger, die 18 Jahre oder älter sind und an einer unheilbaren, Krankheit leiden, die innerhalb von sechs Monaten zu Tode führt, für Sterbehilfe durch einen Arzt entscheiden. Für die Legalität der Sterbehilfe sind Gutachten des Hausarztes sowie eines weiteren unabhängigen Arztes Voraussetzung. Ausdrücklich ausgenommen vom Recht auf Sterbehilfe sind Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähig sind. Auch einigen Gesundheitsverbänden wie der New Zealand Medical Association gehen die Bestimmungen des Gesetzes zu weit. (DT/ska)

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