Herr Bender, war das Verbot der beiden Demonstrationen, die am 29. August in Berlin stattfinden sollten, gerechtfertigt? Das Verbot einer angemeldeten Demonstration im Vorfeld oder auch die Auflösung einer gerade stattfindenden Veranstaltung stellen Eingriffe in das im Grundgesetz garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit dar (Artikel 8). Hiernach haben alle Deutschen – das Grundgesetz geht von einem sogenannten „Bürgerrecht“ aus – das Recht, sich friedlich zu versammeln. Allerdings gilt dieses Grundrecht nicht vorbehaltlos, sondern Versammlungen unter freiem Himmel können auf gesetzlicher Grundlage beschränkt werden, bis hin zum Verbot. Jeder Eingriff muss dabei gerechtfertigt sein. Das Verbot im ...
Berlin
Corona-Demo: "Der Rechtsstaat hat sich stark gezeigt"
Die Corona-Demo und die Folgen: Der Rechtswissenschaftler Philipp Bender im Interview über zentrale demokratische Grundrechte und wo ihnen Gefahr droht