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Contra: Familiennachzug?

Gesellschaft nicht überfordern. Von Stephan Mayer
Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen
Foto: Sebastian Gollnow (dpa) | Achtung SPEERFRIST 22.09.2017 16:00 Eine Frau steht am 20.09.2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA), eine Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen, in Tübingen (Baden-Württemberg) vor einem spielendem Jungen. Die Einrichtung wird am 22. September offiziell eröffnet. Sie wird künftig Platz bieten für bis zu 250 allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Es ist nun knapp zwei Jahre her, dass sich die deutsche Innenpolitik Anfang 2016 mit einem anhaltend hohen Maß an ungesteuerter Zuwanderung konfrontiert sah. Allein von Oktober bis Dezember 2015 hatten die Behörden über eine halbe Million Zugänge von Asylsuchenden registriert. Ein solcher Zustrom von Schutzsuchenden in einem so kurzen Zeitraum war in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht dagewesen. Das deutsche Recht sah zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Nachzug von Ehegatten und minderjährigen Kindern sowohl für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als auch für subsidiär Schutzberechtigte vor.

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