Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, heißt es in einem Urteil vom Mittwoch. Unabdingbar ist eine vorherige richterliche Anordnung. Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist damit nichtig.