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Bundestag lehnt AfD- Anträge gegen Christenverfolgungen ab

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit mehrere Anträge der AfD abgelehnt, die sich mit der weltweiten Christenverfolgung beschäftigen. Das Parlament stimmte auch gegen einen „Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland“.
Christenverfolgung
Foto: Fr. Dr. Andrzej Halemba | Die AfD sah ihre Vorstöße als geboten an, da weltweit 260 Millionen Christen in 50 Staaten verfolgt würden, wie der Abgeordnete Anton Friesen in der Debatte betonte.

Der Bundestag hat mehrere Anträge der AfD zum Themenkomplex „Christenverfolgung“ vorerst abgelehnt. Die größte Oppositionsfraktion brachte dabei jeweils einen Vorschlag zum Stopp der Christenverfolgung in Nigeria und Pakistan ein. Zusätzlich forderte die AfD die Einsetzung eines „Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland“. Dieser sollte nach Vorbild des Bundesbeauftragten für jüdisches Leben in Deutschland agieren. Nach einer Ablehnung durch alle übrigen Parlamentsfraktionen wurden die Anträge an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe delegiert.

"Erschreckende Christenfeindlichkeit" auch in Deutschland

Die AfD sah ihre Vorstöße als geboten an, da weltweit 260 Millionen Christen in 50 Staaten verfolgt würden, wie der Abgeordnete Anton Friesen in der heutigen Debatte betonte. Doch nicht nur in Ländern wie Nigeria und Pakistan, sondern auch in Deutschland mache sich „eine erschreckende Christenfeindlichkeit breit“, sagte Friesen. Zwischen 2010 und 2019 habe es 1.731 Angriffe oder Beschädigungen in Kirchen oder Friedhöfen gegeben.

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Markus Grübel, Abgeordneter der CDU und Bundesbeauftragter für die weltweite Religionsfreiheit, hielt dagegen, dass die christenfeindlichen Straftaten in Deutschland erst an dritter Stelle rangierten. Ihnen ständen über 2.000 antisemitische und rund 950 islamfeindliche Straftaten gegenüber. Eine Notwendigkeit für einen Bundesbeauftragten könne er nicht erkennen, auch die Kirchen hätten eine solche Forderung nicht erhoben. Grübel betonte die Arbeit der eigenen Fraktion, welche diese für verfolgte Christen in Not leiste. Zwar seien Christen als größte Glaubensgemeinschaft am stärksten betroffen, doch auch andere Religionen litten unter Verfolgung.

Ähnlich argumentierten die übrigen Fraktionen, die der AfD eine politische Instrumentalisierung des Themas vorwarfen. So mahnte der FDP-Abgeordnete Peter Heidt, dass der Antrag die Religionen gegeneinander ausspielte, und die AfD allein beim Islam die Schuld suchte. Helge Lindh (SPD) warf der AfD vor, mit ihrem Antrag „Stimmung gegen den Islam und Geflüchtete“ zu machen. Die Forderung nach einem Beauftragten sei dreist und verhöhne Muslime und Juden. Die AfD sei überdies im Kern selbst „antichristlich und christenfeindlich“.

Nicht eine Gruppe pauschal schützen

Konsens bestand bei den Gegnern der Anträge darin, dass nicht eine Gruppe pauschal geschützt werden dürfte. Kai Gehring (Grüne) setzte sich für eine Stärkung des Menschenrechtsbeauftragten ein, die AfD sei dagegen kein „Anwalt der Religionsfreiheit“. Die Linke-Abgeordnete Christine Buchholz wies darauf hin, dass der Konflikt in Nigeria nicht religiös geprägt sei, sondern der Ursprung in Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Landraub und Ressourcenkonflikten zu suchen sei. Der Terror von Boko Haram richte sich auch gegen Muslime.

Erst Anfang des Monats hatten Morddrohungen gegen armenische Christen in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt. Noch vor einer Woche hatte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte die prekäre Situation von Konvertiten betont, die Verfolgung und Bedrohung ausgesetzt seien.  DT/mga

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