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Bundestag debattiert Suizidhilfe

Orientierungsdebatte im Parlament offenbart weit auseinanderliegende Positionen.
Debatte im Deutschen Bundestags zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe.
Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

Mit mehr als zwanzig Minuten Verspätung eröffnete Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) heute kurz vor 15 Uhr die Vereinbarte Debatte des Deutschen Bundestags zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe. In der mit großem Ernst und sehr sachlich geführten Debatten ergriffen 38 Redner für jeweils drei Minuten das Wort.

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Viele Abgeordnete übten deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Dabei sprachen sich rund doppelt so viele Abgeordnete für eine restriktive Regelung der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch aus, wie für eine liberale Regelung. Zahlreiche Abgeordneten, vornehmlich aus der Unionsfraktion, artikulierten dabei auch deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Dieses verlange vom Gesetzgeber im Grunde eine „Quadratur des Kreises“, kritisierte etwa der Fuldaer CDU-Abgeordnete Michael Brand. Mehrere Abgeordneten bemühten auch die Metapher der „Büchse der Pandora“, die das Bundesverfassungsgerichts mit seinem Urteil geöffnet habe.

Hart ins Gericht mit den Karlsruher Richtern ging auch der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor. Der Spitzenkandidat der CDU Mecklenburg-Vorpommerns für die Bundestagswahl, der als letzter Redner der fast zweieinhalbstündigen Debatte, die von mehreren namentlichen Abstimmungen unterbrochenen wurde, das Wort ergriff, bezeichnete das Urteil als „übergriffig“. Das Bundesverfassungsgericht sei zwar der „Letztinterpret“ aber nicht der „Alleininterpret“ der Verfassung, so Amthor. Der Gesetzgeber müsse jetzt zeigen, dass er mehr sei als nur „eine Schreibstube des Bundesverfassungsgerichts“.

„Aber ich muss doch kein Modell daraus machen“

Während Befürworter einer liberalen Regelung wie die SPD-Abgeordnete Nina Scheer betonten, dass Bundesverfassungsgericht habe ein „Grundrecht“ auf selbstbestimmtes Sterben formuliert und Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußerten, weil dieser das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen hatte, Suizidwilligen keine Präparate auszuhändigen, die als zur Selbsttötung geeignet gelten, warnten die Befürworter einer restriktiven Regelung vor den Folgen einer liberalen Regelung. So erklärte etwa der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, er respektiere zwar die „freiwillig getroffene Entscheidung, sich selbst das Leben zu nehmen, auch wenn ich traurig bin in jedem einzelnen Fall. Ich respektiere auch, dass dafür die Hilfe anderer in Anspruch genommen wird. Aber ich muss doch daraus kein Modell machen.“ Castellucci, der den Rhein-Neckar-Kreis im Bundestag vertritt, fügte hinzu: Niemand in diesem Land ist überflüssig. Und mehr noch: Niemand in diesem Land soll sich überflüssig fühlen.“

Leben als „Geschenk Gottes“

Mehrere Abgeordnete von Union, AfD und FDP argumentierten auch mit ihrem christlichen Glauben. So zitierte etwa der Freisinger CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer den Kölner Erzbischof, Joseph Kardinal Höffner, mit dem Satz: „Der Mensch stirbt nicht an einer Krankheit oder einem Leiden, sondern dann, wenn Gott ein Leben vollendet hat.“ Der Esslinger CDU-Abgeordnete Axel Müller bekannte sich zum Leben als einem „Geschenk Gottes, das man weder ablehnen noch zurückgeben kann.“

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