Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Austin

Bundesrichter setzt texanisches Abtreibungsgesetz aus

Das texanische Gesetz, das Abtreibungen ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, ist vorerst außer Kraft. Aber die praktischen Folgen sind unklar.
Demonstration für Abtreibung in Texas
Foto: Leslie Spurlock (ZUMA Press Wire) | Das restriktive Abtreibungsgesetz war bewusst so konzipiert worden, dass es schwer gerichtlich anzufechten sein würde.

Ein Bundesrichter aus Austin hat am Mittwoch das umstrittene Abtreibungsgesetz, das der US-Bundesstaat Texas Anfang September erlassen hatte, vorübergehend ausgesetzt. In seiner 113-seitigen Urteilsschrift gab der Richter Robert Pitman der Regierung von US-Präsident Biden recht. Diese hatte gegen das texanische Gesetz geklagt, das Abtreibungen de facto ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet. Biden und andere Kritiker des Gesetzes sehen dies als nicht im Einklang mit der Verfassung.

Texas will Berufung einlegen

Pitman schrieb, das Gesetz mit dem Titel „Senate Bill 8“, hindere Frauen „gesetzeswidrig daran, die Kontrolle über ihr eigenes Leben in einer Weise auszuüben, wie sie durch die Verfassung geschützt ist“. Das Gericht in Austin werde „keinen Tag länger einen solchen anstößigen Entzug eines so wichtigen Rechts sanktionieren“. Texas hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Lesen Sie auch:

Das Weiße Haus hingegen sprach von einem „wichtigen Schritt“. Bidens Pressesprecherin Jen Psaki erklärte wörtlich: „Der Kampf hat erst begonnen, sowohl in Texas wie auch in vielen anderen Staaten im Land, in denen die Rechte von Frauen momentan angegriffen werden.“

Das restriktive Abtreibungsgesetz war bewusst so konzipiert worden, dass es schwer gerichtlich anzufechten sein würde. Es sieht vor, dass nicht die staatlichen Behörden in Texas für die Kontrolle verantwortlich sind, ob das Gesetz befolgt wird. Stattdessen können Privatpersonen, selbst wenn sie nicht in Texas leben, eine geplante oder durchgeführte Abtreibung zur Anzeige bringen, wenn sie davon erfahren sollten. Auch Beihilfe zu einer Abtreibung, wie etwa eine abtreibungswillige Person zu einer Klinik zu fahren, ist laut dem Gesetz strafbar. Den Klägern werden finanzielle Belohnungen von mindestens 10.000 US-Dollar in Aussicht gestellt, wenn sie Verstöße zur Anzeige bringen.

Rückwirkende Klagen möglich

Welche Auswirkungen die temporäre Blockade das Gesetzes in der Praxis hat, ist noch nicht klar. Denn es erlaubt auch, rückwirkend noch Abtreibungen zur Anzeige zu bringen – somit auch solche, die in dem Zeitraum geschehen, in dem das Gesetz ausgesetzt ist. Sollte das Gesetz demnächst wieder aufgehoben werden, könnte somit gegen Kliniken und Personen, die während der Blockade Abtreibungen durchgeführt oder Beihilfe geleistet haben, trotzdem noch geklagt werden.  DT/mlu

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Schwangerschaftsabbruch Weißes Haus

Weitere Artikel

Kirche