Der Bundesrat hat heute einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen gebilligt. Verboten sind künftig Therapien, die eine Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Präferenz oder der Geschlechtsidentität zur Folge haben sollen. Ausdrücklich ausgenommen sind chirurgische Geschlechtsumwandlungen.
Minderjährige sollen geschützt werden
Uneingeschränkt untersagt sind Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann untersagt, wenn die Einwilligung einem Willensmangel unterliegt. Das ist der Fall bei Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Wer trotz des Verbots eine Konversionsbehandlung durchführt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus ist künftig auch das Werben für Konversionsbehandlungen verboten.
Umfassende Beratung geplant
Das neue Gesetz verpflichtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen. Ferner sollen weitere Schutzlücken für Minderjährige geschlossen werden, regt die Länderkammer an und verweist dabei unter anderem auf die Regelung, nach der Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen sind.
DT/pwi
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