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Bundesrat billigt Stammzellgesetz

Berlin (DT/dpa) Der Weg für mehr Spielraum bei der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist nun auch in Deutschland frei. Das Stammzellgesetz ist gelockert. Der Bundesrat ließ am Freitag die vom Bundestag beschlossene Novelle passieren. Bislang war Forschung nur an Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Nun dürfen Wissenschaftler mit jüngeren embryonalen Stammzellen forschen. Mit der Neuregelung stehen nun 500 statt etwa 20 ausländische Zelllinien für Forschungszwecke zur Verfügung. Dies hatten Wissenschaftler immer wieder gefordert, um auch in Deutschland Spitzenforschung zu ermöglichen.

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