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Bischof Ipolt hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gegen Abtreibung unterschrieben

Eine Initiative gegen die Bestrebung, Abtreibungen weiter zu liberalisieren, hat die Unterstützung von Bischof Ipolt. Der Görlitzer Bischof hat die Petition an den Deutschen Bundestag unterschrieben. Eine Änderung der Gesetzeslage soll verhindert werden.
Wolfgang Ipolt hat eine Petition an den Deutschen Bundestag unterschrieben
Foto: Patrick Pleul (dpa) | Der Bischof des Bistums Görlitz, Wolfgang Ipolt, hat eine Petition an den Deutschen Bundestag unterschrieben, die sich gegen Bestrebungen wendet, Abtreibung weiter zu legalisieren.

 Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt hat eine Petition an den Deutschen Bundestag unterschrieben, die sich gegen die Legalisierung der Abtreibung wendet. Es gelte „eine Änderung der Gesetzeslage durch den neuen Bundestag zu verhindern“, erklärte Ipolt in Görlitz, wie die KNA meldet. „Die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland erinnert in den Paragrafen 218 und 219 daran, dass Abtreibung ein Unrecht ist und dass die vorgeschriebene Beratung, dem Schutz des ungeborenen Lebens dient“, betonte der Görlitzer Bischof. „Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.“ Initiator der Petition, ist das Projekt „1000plus“. Der Titel der Petition lautet: „Keine Abtreibung bis zur Geburt“.

Solide Beratungsstruktur

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Bisher haben rund 26.000 Menschen die Petition unterschrieben. 1000plus ist ein Projekt des Vereins „Pro Femina“ und hat das Ziel eine Beratungsstruktur für viele tausend Frauen im Schwangerschaftskonflikt aufzubauen, wie die Organisation auf ihrer Webseite erklärt. Die beteiligte Organisation „Pro Femina“ stellt keine Beratungsscheine aus, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sind. Der Name „1000plus“ leitet sich dem entsprechen von dem Ziel her, jährlich mindestens 1.000 Schwangere in einer Konfliktsituation zum Austragen ihres Kindes zu ermutigen.

Nach wie vor rechtswidrig

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß Paragraf 218 grundsätzlich rechtswidrig. Die von 1000plus initiierte Petition wendet sich gegen „ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffenden und Politiker“ sowie die Initiative „Weg mit §218“, die ein uneingeschränktes Recht auf Abtreibung und die völlige Straffreiheit fordere. FDP, Linke, SPD und Grüne wollen Paragraf 219a streichen, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. SPD, Grüne und Linke wollen den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. DT/pwi

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