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Birgit Kelle zu Unrecht zensiert

Facebook hatte einen Kommentar von Birgit Kelle gelöscht und ihren Account für einen Tag gesperrt. Das Landgericht Krefeld hat nun geurteilt, dass die Löschung nicht rechtens war. Für die zunehmende Zensur macht Kelle die Bundesregierung verantwortlich.
Facebook hat einen Kommentar von Birgit Kelle gelöscht
Foto: Kerstin Pukall (Pukall Fotografie Studios) | Facebook hat einen Kommentar von Birgit Kelle gelöscht, in dem sie die Schreibweise „Sinti*zze und Rom*nja“ der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ kritisiert hatte.

Facebook hatte einen Kommentar der Journalistin und Autorin Birgit Kelle zu Unrecht gelöscht, wie das Landgericht Krefeld in einem Verfügungsverfahren geurteilt hat. Nun muss das soziale Netzwerk den Inhalt wieder zugänglich machen.

Kelle macht Bundesregierung für zunehmende Zensur verantwortlich

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Kelle beobachtet, dass Beiträge auf Facebook und Twitter immer öfter gemeldet und dementsprechend auch häufiger gelöscht werden. Die Journalistin zeigt sich gegenüber der „Tagespost“ zwar erfreut, dass die deutschen Gerichte zunehmend rasch und im Sinne der Nutzer und der Meinungsfreiheit entscheiden würden,  und die Betreiber sozialer Netzwerke nötigten, Postings und Tweets wiederherzustellen.

„Man darf aber nicht vergessen, wer hier der eigentliche Verursacher ist und das ist die Bundesregierung, die alle diese Unternehmen mit Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verpflichtet, nicht näher definierte „Hassrede“  bei Androhung von Strafen bis fünf Millionen Euro pro Fall zu löschen. Das führt nun im Effekt dazu, dass offenbar leichtfertig und rasch gelöscht wird - selbst bei Nichtigkeiten“, so Kelle.

"Kein einziger Sinti und Roma identifiziert sich mit dieser Schreibweise"

Kelle hatte sich zu einem Post der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ geäußert, in dem von „Sinti*zze und Rom*nja“ die Rede war. Kelle kommentierte die Schreibweise auf Facebook: „Ich glaube nichts diskriminiert mehr, als diese bescheuerte Schreibweise, mit der sich wahrscheinlich kein einziger Sinti und Roma identifiziert. ... Komme übrigens aus Rumänien, dort gehörten Zigeuner zum Straßenbild und sie hießen deswegen so, weil sie sich selbst so nannten.“

Facebook entfernte die Aussage und sperrte Kelle für 24 Stunden. Wie es in dem Beschluss des Landgerichts vom Dienstag heißt, war Facebook zu der Löschung nicht berechtigt. Ihre Äußerung stelle keine Straftat dar. Facebook könne außerdem nicht mit „Hassrede“ und dem Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards argumentieren.

Kein Ausdruck der Verachtung

„Hassrede“ sei in den Richtlinien als direkter Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften wie etwa ethnische Zugehörigkeit definiert. Angriffe würden beispielsweise als gewalttätige oder menschenverachtende Sprache sowie als Ausdrücke der Verachtung, der Abscheu oder Ablehnung definiert. Bei Kelles Äußerung handele es sich jedoch nicht um einen solchen Angriff. „Ich bin dankbar, dass ich die Möglichkeiten habe, mich juristisch mit guten Anwälten zu wehren“, meint Kelle. „Aber was tun jene, die der Willkür solcher Meldungen und Löschungen ausgeliefert sind?“  DT/ vwe

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Meldung Meinungsfreiheit Menschenverachtung Willkür Zensur

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