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Biden will Ausnahme bei Verhütungsmitteln für „Little Sisters“ rückgängig machen

Im Falle eines Wahlsiegs wolle er den Orden der „Little Sisters of the Poor“ vom „Obamacare“-Verhütungsmittelmandat nicht ausnehmen, so der demokratische Präsidentschafskandidat Joe Biden. Stattdessen strebt er einen dritten Weg an.
Der ehemalige US-Vizepräsident Joe Biden
Foto: Michael Brochstein (ZUMA Wire) | Biden will Unternehmen in religiöser Trägerschaft nicht direkt dazu verpflichten, für Verhütungsmittel im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung aufzukommen. Vielmehr plant er einen dritten Weg.

Der designierte Kandidat der Demokraten auf das Amt des US-Präsidenten, Joe Biden, hat angekündigt, die Ausnahmeregelung beim Verhütungsmittelmandat für den Orden der „Little Sisters of the Poor“ im Falle eines Sieges bei der Präsidentschaftswahl wieder rückgängig machen zu wollen. Am Mittwoch hatte der Obersten Gerichtshof der USA entschieden, dass religiöse Einrichtungen nicht verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Krankenversicherung Verhütungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Zu Regelung von "Obamacare" zurückkehren

In einer Erklärung, die von seinem Wahlkampfteam veröffentlicht wurde, heißt es, Biden wolle wieder zu der Regelung zurückkehren, die während seiner Amtszeit als Vizepräsident unter Barack Obama eingeführt worden sei. Die universale Krankenversicherung „Obamacare“ sah vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten alle von der Gesundheitsbehörde FDA zugelassenen Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen müssen. Ausgenommen waren Kirchen und religiöse Organisationen, nicht aber Unternehmen in religiöser Trägerschaft, wie etwa Schulen oder Krankenhäuser.

Sieben der neun Höchstrichter stellten sich in dem am Dienstag verhandelten Fall auf die Seite der „Little Sisters“. Nur die älteste Richterin, Ruth Bader Ginsburg, sowie die von Barack Obama ernannte Juristin Sonia Sotomayor stimmten dagegen.

"Little Sisters" wollen Bidens Kompromiss nicht tragen

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Biden will Unternehmen in religiöser Trägerschaft nicht direkt dazu verpflichten, für Verhütungsmittel im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung aufzukommen. Vielmehr plant er einen dritten Weg: Demnach sollen Frauen in solchen Unternehmen, die unter Berufung auf die Religions- und Gewissensfreiheit nicht für Verhütungsmittel aufkommen wollen, direkt über die Versicherungsunternehmen oder über Dritt-Anbieter Verhütungsmittel erhalten. Die „Little Sisters of the Poor“ haben allerdings bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass auch dieses Vorgehen gegen ihre religiösen Überzeugungen verstoße und daher nicht tolerabel sei. 

Über das „Supreme Court“-Urteil, das die katholischen US-Bischöfe ausdrücklich begrüßten, hatte Biden sich enttäuscht gezeigt. Für die Trump-Regierung werde es nun noch einfacher sein, Frauen die Gesundheitsvorsorge zu entziehen. 

DT/mlu

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