Herr Professor Hillgruber, vor 20 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Abtreibung für rechtswidrig, aber straffrei erklärt. Jetzt hat der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde kritisiert, dass der Staat seine „Beobachtungspflicht“ in dieser Frage verletze und zu wenig für den Lebensschutz tue. Stimmen Sie dem zu? Ich teile die Einschätzung vollständig. Es haben sich die Erwartungen, die der Senat damals mit dem Beratungskonzept verbunden hatte, nicht erfüllt. Zwar ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in absoluten Zahlen rückläufig, doch ist dies im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zugleich die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter zurückgegangen ist. Rechnet man diesen Effekt heraus, dann ...
„Bewusstsein erschreckend degeneriert“
20 Jahre Abtreibungsurteil: Der Jurist Christian Hillgruber sieht schwerwiegende Defizite bei der Umsetzung. Von Clemens Mann