Gibt es Menschen unter uns, die eigentlich irrtümlich leben, weil man sie versehentlich nicht abgetrieben hat? Darf man einem Menschen sagen, dass man ihn sicher pränatal getötet hätte, wenn man gewusst hätte, dass er so ist wie er nun einmal ist? Solche Fragen drängen sich auf, wenn man das Urteil eines österreichischen Höchstgerichts zum Unterhaltsanspruch von Eltern eines behinderten Sechsjährigen liest. Der Oberste Gerichtshof (OGH) vertritt die Rechtsauffassung, dass „der Unterhaltsaufwand für ein nicht gewolltes Kind einen Schaden darstellt“.
Behindertes Leben als Schadensfall?
Österreichs Höchstgericht definiert den Unterhalt eines nicht-gewollten Kindes als Schaden