Von Stefan Rehder Wer die begonnene Debatte um die rechtliche Regelung von Patientenverfügungen verfolgt, muss feststellen, dass Entscheidendes dabei bislang außer Acht gelassen wird. Denn es lässt sich nun einmal nicht leugnen, dass die in allen bislang vorgestellten Gesetzentwürfen vorgesehene Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen ernste ethische Probleme aufwirft. Probleme die, wenn sie virulent würden, vor allem katholische Ärzte, Pfleger, und Krankenschwestern sowie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime betreffen werden. Darüber hinaus sind alle Gesetzentwürfe geeignet, den ohnehin beobachtbaren Wandel des ärztlichen Selbstverständnisses zu zementieren; weg von einem sittlich handelnden Subjekt, das seine erworbenen ...