Ein nicht strafbarer, gleichwohl rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch setzt den Nachweis einer dem Schutz des Lebens dienenden Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle voraus. Ein Großteil der Beratungsscheine wird in Beratungsstellen der pro familia erteilt. Diese Organisation zählt bekanntlich zu den Hauptgegnern der geltenden Abtreibungsgesetze, insbesondere der „Zwangsberatung“, und wird nicht müde, deren Abschaffung zu fordern.
Würzburg
Auf dem Weg zur Scheinberatung
Ein hessischer Erlass und seine Folgen für die "Gehsteigberatung". Eine juristische Analyse.