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Asyl-Entscheidung: Karlsruher Katechesen

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Die Taufe ist kein Freifahrtsschein für Asyl.
Verfassungsgericht zu Glaubensprüfung von Konvertiten
Foto: Uli Deck (dpa) | Zwar betonte Karlsruhe, dass staatliche Gerichte eine Taufe nicht infrage stellen dürften. Verwaltungsgerichte dürften jedoch prüfen, wie intensiv ein Konvertit, der Asyl beantragte, seinen Glauben wirklich lebte.

Ist der Taufschein ein Freifahrtsschein für Asyl? Das Bundesverfassungsgericht hat nach seiner Entscheidung zu öffentlichen Gottesdienstverboten neuerlich ein Urteil gefällt, das den Schnittbereich staatlicher Macht und religiösen Bekenntnisses berührt. Ein iranischer Staatsbürger hatte an Karlsruhe appelliert, nachdem sein Asylantrag in mehreren Instanzen abgelehnt worden war. Der Iraner war 2010 nach Deutschland eingereist und hatte im Jahr darauf Antrag auf Asyl gestellt. 2013 ließ er sich taufen und hob eine mögliche Verfolgung in seinem Heimatland hervor.

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