München (DT/dpa) Das neue, liberalere Arbeitsrecht in der katholischen Kirche wird zum 1. August nicht bundesweit umgesetzt, sondern in 23 der 27 Diözesen. Drei bayerische Bistümer übernehmen die Lockerungen vorerst nicht: Die Bischöfe von Eichstätt, Regensburg und Passau haben zusätzlichen Klärungs- und Beratungsbedarf. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Auch das Erzbistum Berlin wendet die neuen Regeln noch nicht an. Das liegt aber daran, dass der künftige Erzbischof dort noch nicht im Amt ist. Für die Kirchen gelten beim Arbeitsrecht traditionell besondere Bestimmungen. Nach einem im Frühjahr gefassten Mehrheitsbeschluss der katholischen deutschen Bischöfe greifen ab 1.