Düsseldorf (DT/KNA) 16 Jahre nach einer anonymen Geburt soll das Kind zukünftig das Recht haben, seine Abstammung zu erfahren. „Wir haben eine ausgewogene Regelung gefunden, die den Wunsch der Mutter nach Anonymität respektiert und dem Recht des Kindes auf eine eigene Identität nachkommt“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Die Zeitung beruft sich auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums zur „vertraulichen Geburt“, das ihr vorliege. Das geplante Gesetz befriede auch den Streit um Babyklappen. Diese sollen überflüssig werden mit dem Gesetz.