MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

„Angebote zum Suizid bereithalten“

EKD-Präses Nikolaus Schneider und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diskutieren in Berlin juristische Möglichkeiten und ethische Grenzen der Beihilfe zum Suizid. Von Franz Salzmacher
Foto: Daniel Rennen | Muss der Staat dafür sorgen, dass Angebote zum Sterben bereitgestellt werden können, wie die Justizministerin findet?

In Würde sterben – an der Hand oder durch die Hand eines anderen?“ Zu einer „vertieften Auseinandersetzung“ mit dieser Frage lud am 19. November der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Prälat Dr. Bernhard Felmberg, in den „Treffpunkt Gendarmenmarkt“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Vorsitzende des Rates der EKD Präses Nikolaus Schneider und der klinische Ethiker des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, Dr. Klaus Kobert, diskutierten den von der Bundesregierung verabschiedeten „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, der am 29. November 2012 im Deutschen Bundestag zur Ersten Lesung ansteht.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben