Die Polnische Bischofskonferenz hat die Kritik des Europaparlaments an der Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung in Polen durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes zurückgewiesen. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, wies darauf hin, dass die Charta der Grundrechte der EU jedem Menschen das Recht auf Leben zubillige und ein Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere mit dem Ziel der Selektion von Menschen, ausspreche.
Warschau
Abtreibungsurteil: Polnische Bischöfe weisen EU-Kritik zurück
Nachdem die Brüsseler Parlamentarier das restriktive Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs scharf verurteilte, hat die polnische Bischofskonferenz an die EU-Grundrechte-Charta erinnert, die das Recht auf Leben und ein Verbot eugenischer Praktiken festschreibt.