Die gesetzliche Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragraf 218a im Strafgesetzbuch wird auch während der Coronavirus-Pandemie weiter bestehen bleiben. Den Antrag auf Aussetzung der Pflichtberatung, den die Linksfraktion eingebracht hatte, lehnte der Familienausschuss am Mittwoch ab. Neben der Linken stimmten nur die Grünen für den Antrag mit dem Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“ - alle anderen Fraktion stimmten dagegen.
Grüne: Krankenhäuser weigern sich, Abtreibungen durchzuführen
In dem Antrag hatte die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung auch aufgefordert, sich dafür einzusetzen, „dass in einem gemeinsamen Beschluss klargestellt wird, dass Schwangerschaftsabbrüche notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen sind, die nicht aufgeschoben werden können“.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte den Antrag der Linken mit der Begründung unterstützt, dass sich Krankenhäuser während der Pandemie in einigen Fällen geweigert hätten, eine Abtreibung durchzuführen. Die Union hingegen argumentierte, eine Aussetzung der Beratungspflicht käme einer Aufkündigung des „mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses über Schwangerschaftsabbrüche gleich“, wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) aus Unionskreisen berichtet.
Lebensrechtler kritisieren Forderungen der Linken
Lebensrechtler hatten die Forderungen der Linksfraktion zuvor deutlich kritisiert. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Hubert Hüppe, sprach von einem „menschenverachtenden Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat“ und warf der Linken vor, die durch das Virus entstandene Situation auf perfide Art nutzen zu wollen, um den Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen.
DT/mlu/reh
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