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Ablehnung von Härtefalldossiers: Bamf weist Kritik zurück

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist den Vorwurf zurück, dass es politisch gewollt sei, die Anerkennungsquote potenzieller Härtefälle gegen Null zu bringen. Entscheidend sei der Einzelfall.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Foto: Daniel Karmann (dpa) | Es gibt keine Weisung, die Quote zu drücken oder strikter vorzugehen“, erklärt Lang im Gespräch mit der Tagespost. Im Bild: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im mittelfränkischen Nürnberg.

Elisabeth Lang, Direktorin der Abteilung für Dublin-Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), weist den Vorwurf zurück, dass es politisch gewollt sei, die Anerkennungsquote potenzieller Härtefälle gegen Null zu bringen. „Es gibt keine Weisung, die Quote zu drücken oder strikter vorzugehen“, erklärt Lang im Gespräch mit der Tagespost. Man prüfe alle Anliegen nach gleichem Maßstab.

"Es gibt keine ‚Checkliste‘ für
eine positive Entscheidung,
jeder Fall wird individuell geprüft"
Elisabeth Lang, Direktorin der Bamf-Abteilung für Dublin-Verfahren

So sei die Einschätzung auch schlichtweg falsch, dass das Bamf die Kriterien verschärft habe. „Es gibt keine ‚Checkliste‘ für eine positive Entscheidung, jeder Fall wird individuell geprüft.“ Stets gehe es um Details, eine Entscheidung werde nach Beurteilung des Einzelfalls getroffen. Zuvor hatte die Meldung für Schlagzeilen gesorgt, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur noch in weniger als zwei Prozent der Fälle aus humanitären Gründen auf eine Abschiebung verzichte.

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Auf die Frage, wie sie die Kommunikation mit den kirchlichen Ansprechpartner wahrnehme, antwortet Lang, man versuche, einen „konstruktiv-kritischen“ Dialog zu pflegen. Allerdings gelinge das nicht immer. „Es gibt vernünftige Vertreter und solche, die kein Verständnis für unsere Rolle als Vertreter des Rechtsstaates haben.“ Dass sich die Kommunikation mit katholischen Vertretern von der mit evangelischen unterscheide, ließe sich aus den bisherigen Erfahrungen nicht begründen.

Nur zehn Prozent verlassen Kirchenasyl nach Ablehnung

Seit August vergangenen Jahres sind asylgewährende Kirchengemeinden dazu verpflichtet, ein sogenanntes Härtefalldossier einzureichen, in dem sie die besonderen Umstände und Hintergründe des jeweiligen Falles erläutern. Dass nur zehn Prozent der Menschen das Kirchenasyl auch tatsächlich verließen, wenn ihr Dossier nicht als Härtefall anerkannt werde, könne sie nicht nachvollziehen, so die 59-Jährige weiter. „Es kann nicht sein, dass manche Kirchenvertreter eine Entscheidung nur dann akzeptieren, wenn sie ihnen gefällt.“

DT/mlu

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