Bonn/Straßburg (DT/KNA/dpa) Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber begrüßt die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, nach der Schulen muslimische Mädchen zur Teilnahme am gemischten Schwimmunterricht verpflichten dürfen. Das Urteil erkenne darin zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit, halte diesen aber „mit Blick auf die Integrationsfunktion der Schule für der Schülerin zumutbar und angemessen“, betonte der Experte für Religions- und Verfassungsrecht am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
„Zumutbar und angemessen“
Reaktionen zum Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zur Teilnahmepflicht von Muslimen am Schwimmunterricht