Bonn (DT/KNA) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz hat eine Debatte über die Ladenöffnungsregelungen in den Bundesländern begonnen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es gebe keinen Grund, jetzt pauschal alle Ladenöffnungsgesetze auf den Prüfstand zu stellen. An dem Urteil würden sich aber weitere Überlegungen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten orientieren müssen. Dagegen fordert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, eine Prüfung der Landesgesetze. „Die Verfassungsrichter haben über den Einzelfall Berlin hinaus entschieden, dass der Sonntag nicht der Kommerzialisierung unterworfen werden darf.