Wien (DT/KAP) Österreich ficht das im April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, das besagt, dass Österreich mit seinem Verbot von Eizell- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstößt. Nach eingehender Analyse der Entscheidung habe Österreich die Verweisung der Sache an die Große Kammer des EGMR beantragt, weil es sich um eine „schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung und um eine schwerwiegende Frage der Auslegung und Anwendung der Europäischen Menschenrechtskommission“ handle, betonte das Justizministerium gegenüber „Kathpress“.