Wer Angehörige pflegt, soll künftig als Ausgleich für seine Leistungen einen höheren Anteil am Pflichterbe des Verstorbenen erhalten. Das ist einer der Kernpunkte der Reform des über 100 Jahre alten Erbrechts, die das Bundeskabinett diese Woche in Berlin beschlossen hat und das Mitte des Jahres in Kraft treten soll. Damit will die Große Koalition auf die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen reagieren.
Wer Verwandte pflegt, soll auch mehr erben
Reform des 100 Jahre alten Erbrechts – Pflegeversicherung vor dem Kollaps