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Wem gehört eigentlich der Sonntag?

Das Bundesverfassungsgericht muss über den Schutz des Sonntags entscheiden – Berliner Regelung sieht Öffnungszeiten an alle Adventssonntagen vor

Berlin wird wieder zum Austragungsort religionspolitischer Grundsatzentscheidungen. Nach der Frage nach dem „ob“ und „wozu“ des Religionsunterrichts steht nun die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Sonntagsruhe im Zentrum einer kulturellen Auseinandersetzung. Die Berliner Regelung sieht vor, an zehn Sonntagen im Jahr die Geschäfte zu öffnen, darunter an den vier Adventssonntagen. Der evangelische Bischof von Berlin, Wolfgang Huber, und der katholische Erzbischof, Georg Kardinal Sterzinsky, wurden in dieser Woche beide selbst in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht vorstellig, um für den Schutz des Sonntags zu streiten.

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