Als „Briefkasten-Onkel“ bezeichneten ihn einst einige Kritiker. Und das nicht nur hinter vorgehaltener Hand. Als Helmuth Otto von Grolman am 3. April 1959 sein Amt als erster Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages antrat, mangelte es nicht an Skepsis und Spott. Viele konnten sich unter dem Amt nichts Konkretes vorstellen. „Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“, hieß es schlicht und einfach in Artikel 45b des Grundgesetzes.
Wehrbeauftragter gesucht
Reinhold Robbes Amtszeit läuft am 11. Mai ab – Die FDP tut sich mit dem Vorschlagsrecht schwer