Seit dem Pontifikat Urbans VIII. (Maffeo Barberini, 1623–1644) verfügen die Päpste in den Albaner Bergen über eine Residenz, den Apostolischen Palast von Castel Gandolfo. In früheren Zeiten pflegten sie sich in den Sommermonaten dorthin zu begeben. Nur in den Jahren zwischen dem Ende des alten Kirchenstaates (1870) und der Gründung des Vatikanstaates (1929) blieb ihnen der Aufenthalt hoch über dem Albaner See, gut 24 Kilometer vor den Toren Roms, durch die politischen Umstände verwehrt. Nach der Aussöhnung von Kirche und Staat – dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien – konnte dann wieder ein Papst nach Castel Gandolfo fahren.
Warum Päpste nur schwer „urlauben“ können
So ganz ohne Erholung blieben die Päpste nicht, auch wenn diese immer wieder pastorale Züge bekam. Von Ulrich Nersinger