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Vorsicht vor dem Großen Bruder

Von Friedrich Graf von Westphalen Dem jetzt vorliegenden Entwurf eines BKA-Gesetzes ist ein sehr zähes Ringen zwischen den Vorstellungen des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin vorausgegangen. Neue Kompetenzen im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr sollen danach dem Bundeskriminalamt übertragen werden. In der Sache geht es primär um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Späh- und Lauschangriffen in Form der sogenannten online-Überwachung. Indessen hat das Bundesverfassungsgericht vor wenig mehr als zwei Monaten ländergesetzliche Regelungen verworfen und den Gesetzgeber an sehr enge verfassungsrechtliche Grenzen gebunden. Das Gericht sieht nicht nur das informationelle Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Bürgers, ...

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