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„Völlig unzureichend“

Ärztepräsident Hoppe beharrt auf Neuregelung bei der Spätabtreibung und beklagt Begriffsverwirrung in der Auseinandersetzung um die Sterbehilfe

Herr Professor Hoppe, Sie haben immer wieder eine Neuregelung der Gesetzgebung zur Spätabtreibung verlangt. Wie bewerten Sie, dass die gemeinsame Gesetzesinitiative der Großen Koalition gescheitert ist? Wir haben vor allem eine Ergänzung in den Paragrafen 218 und 219 Strafgesetzbuch vorgeschlagen. Dort ist nämlich bei der Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 mit der Abschaffung der embryopathischen Indikation die derzeit so beklagenswerte Situation entstanden. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation ist nicht fristgebunden. Wir hätten uns gewünscht, dass die 22. Schwangerschaftswoche beziehungsweise der Zeitpunkt, an dem das Kind alleine überlebensfähig ist, die zeitliche Grenze für ...

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