Zagreb/Den Haag (DT) Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat eine 1999 eingereichte Klage Kroatiens gegen Serbien wegen Völkermordes zugelassen. Das UNO-Gericht wies den Antrag Serbiens auf Abweisung der Klage am Dienstag zurück. Inhaltlich geht es um „ethnische Säuberungen in Form von Völkermord“, die von Militär-, Polizei- und Milizeinheiten unter der Kontrolle Jugoslawiens in der Krajina sowie in West- und Ostslawonien begangen wurden. Zagreb spricht von 14 000 Toten, 55 000 Verletzten und 590 verwüsteten Gemeinden. 1 800 Kulturdenkmäler, 450 Kirchen sowie zehn Prozent des Hausbestands seien zerstört worden.