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Viel Widerspruch für Spahn

In der „Orientierungsdebatte“ zur Organspende argumentierten zahlreiche Abgeordnete gegen die Widerspruchslösung. Von Stefan Rehder
Jens Spahn plädierte für sein Modell der „doppelten Widerspruchslösung“.
Foto: dpa | Orientierung gelungen? Jens Spahn plädierte für sein Modell der „doppelten Widerspruchslösung“. Viele Abgeordnete argumentierten dagegen.

Am vergangenen Mittwoch veranstalteten die Abgeordneten die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angeregte und von vielen mit Spannung erwartete „Orientierungsdebatte“ zur möglichen Neuregelung der Organspende. Eine solche Orientierungsdebatte gab es zuvor erst einmal. Am 13. November 2014 debattierten die Volksvertreter fast vier Stunden lang über das Für und Wider einer Neuregelung der Beihilfe zum Suizid. Damals wollten Teile des Parlaments Sterbehilfevereinen, die mit der Beihilfe zum Suizid Geschäfte machten, das Handwerk legen. Andere suchten die Gelegenheit zu nutzen, um die „Tötung auf Verlangen in Deutschland“ einzuführen. Der Gesetzentwurf, der später eine Mehrheit errang und „nur“ die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verbot – bis dato war in Deutschland jede Beihilfe zum Suizid ebenso straflos wie dieser selbst – lag damals noch gar nicht vor.

Ein Stimmungstest im Parlament

Ein Grund: Anders als auf allen anderen Politikfeldern gelten bioethische Fragen als Gewissensfragen, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wird. Ob zu Recht oder Unrecht ist umstritten. Jedenfalls führt die Aufhebung des Fraktionszwanges dazu, dass Abgeordnete, die sich mit einem Gesetzesvorhaben tragen, dafür Mehrheiten jenseits der Pfade suchen müssen, die von Regierung und Opposition üblicherweise beschritten werden.

Insofern sind Orientierungsdebatten weniger Debatten, in denen die Parlamentarier – auf der gemeinsamen Suche nach der Wahrheit – Argumente austauschten und sorgsam wögen. Auch wenn sie von manchem so genutzt werden, dienen sie in erster Linie einem Stimmungstest. Einem, bei dem die Abgeordneten ausloten, wer welche Positionen vertritt und mit wem sie bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, der die Aussicht auf das Erringen einer Mehrheit bietet, zusammenarbeiten können.

Das war auch bei der Orientierungsdebatte zur Organspende nicht anders. „Heute soll das Für und Wider möglicher Neuregelungen offen, über Fraktionsgrenzen hinweg diskutiert werden. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Gesetzentwürfe vor. Diese sollen erst auf der Grundlage dieser Orientierungsdebatte erarbeitet werden“, eröffnete Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die rund zweieinhalbstündige Debatte. In ihrem Verlauf erhielten 38 Abgeordnete das Wort. Die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit betrug vier Minuten. Acht weitere Abgeordnete machten im Anschluss an die Debatte von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Reden zu Protokoll zu geben und sich auf diese Weise zu positionieren.

Weil in solchen Debatten vorrangig jene das Wort ergreifen, die bereits eine Vorstellung für ein gesetzgeberisches Handeln entwickelt haben, erlaubt sie keine Rückschlüsse auf mögliche Mehrheiten. Das ist angesichts von 709 Abgeordneten auch nicht zu erwarten. Schon deshalb nicht, weil die Mehrheit sich erst im Verlauf der Debatte eine Meinung bilden wird. Was solche Debatten gleichwohl zeigen, ist, wie hoch das Ausmaß der Sensibilisierung bei denjenigen Parlamentariern ist, die jene „interfraktionelle Gruppenanträge“ erarbeiten, über die das Parlament am Ende abstimmt. Obgleich nahezu alle Redner die Bedeutung der Organspende hervorhoben und nahezu einhellig die Meinung vertraten, Ziel müsse es sein, die Zahl der Organspenden, die im vergangenen Jahr auf den tiefsten Wert seit 20 Jahren gefallen war, wieder zu erhöhen, gibt es nur wenig Sympathien für die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach geforderte Einführung einer sogenannten „doppelten Widerspruchslösung“ in Deutschland.

Zahlreiche Redner fuhren schwere Geschütze auf. „Wir müssen die Organspende als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten, die weder erzwungen werden darf, noch von der Gesellschaft erwartet werden kann“, forderte etwa die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag. Sie wolle nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen „auf ein nachträgliches Veto“ reduziert werde. „Eine Widerspruchslösung, die davon ausgeht, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat“, führe „in die falsche Richtung“. Die direkt gewählte Parlamentarierin, die den Wahlkreis Stuttgart II vertritt, erklärte, sie werde sich für die Beibehaltung der jetzigen Zustimmungslösung einsetzen. „Der freiheitliche Staat“ dürfe keine „Entscheidungspflichten“ schaffen.

Auch die schleswig-holsteinische FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sprach sich „aus vollstem Herzen“ und „als Vertreterin meiner Fraktion“ mit „Vehemenz gegen die Widerspruchslösung“ aus. Aus Sicht der Liberalen missachte die Widerspruchslösung „das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger“ und verkehre „die freie Entscheidung, ein Organ spenden zu wollen“ ins „Gegenteil“. „Dass der Staat auf Organe ohne Einverständnis zugreifen will, indem er einen unterlassenen Widerspruch als Zustimmung wertet, kann ich als Freie Demokratin nicht akzeptieren“, erklärte Aschenberg-Dugnus. „Es kann doch nicht sein, dass wir nach der Datenschutz-Grundverordnung für jedes Bild, das wir im Internet hochladen und auf dem ein anderer drauf ist, eine Unterschrift, eine Zustimmung brauchen und bei einer so wichtigen Frage wie der Organspende, bei der es um den eigenen Körper geht, Schweigen als Zustimmung gelten soll. Das ist doch fast schon absurd.“

Ein Plädoyer für die Beibehaltung der jetzigen Regelung war das jedoch nicht. Da nämlich „die unverbindliche Form der Entscheidungslösung“ nicht zu mehr Organspenden geführt hätte, solle die Entscheidungslösung nach Ansicht der FDP-Fraktion verbindlicher ausgestaltet werden. „Eine verpflichtende Entscheidungslösung, wie wir sie unterstützen, würde bedeuten, dass bei Beantragung behördlicher Dokumente angegeben werden muss, wie man sich bei der Frage der Organspende entscheidet. Dazu müssen die Meldebehörden verpflichtet werden, volljährige Personen zu befragen, ob man der Organspende oder der Gewebespende zustimmt oder nicht oder ob man es bewusst offenhält“, erklärte Aschenberg-Dugnus.

Das sah ihr Parteifreund, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, allerdings ganz anders. Nachdem auch er schweres Gerät gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung in Stellung gebracht hatte, widersprach Kubicki „auch vehement der verpflichtenden Entscheidungslösung“. Der Staat habe nicht das Recht, „die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben“.

Aufklärung statt Verpflichtung

„Werben wir dafür, dass Menschen sich bereitfinden, Organe zu spenden! Klären wir auf! Dann ist viel mehr dafür getan, als wenn wir eine Diskussion über die Widerspruchslösung führen oder über die Frage, ob wir Menschen verpflichten können, sich zu offenbaren“, riet Kubicki. Er selbst werde jedenfalls „weder einer Widerspruchslösung noch einer verpflichtenden Entscheidungslösung zustimmen“. Der vormalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) warb für einen seriösen Umgang mit Zahlen. Übersehen werde häufig, „dass viele Länder mit deutlich höheren Organspendezahlen eine Organentnahme auch nach dem Herztod erlauben“. In den Niederlanden seien es „über 50 Prozent, in Belgien über 30 Prozent, in Spanien über 25 Prozent, in denen ein Organ nach dem Herztod entnommen wird. Dies wird aber bei uns vom Ethikrat wie der Bundesärztekammer wegen der Frage der Grenzziehung zwischen Wiederbelebbarkeit einerseits und Endgültigkeit andererseits abgelehnt. Insofern zieht nicht jeder Verweis auf gute Zahlen in anderen Ländern“, erklärte Gröhe. Von den 46 Abgeordneten, die sich zu Wort meldeten oder ihre Reden zu Protokoll gaben, sprachen sich nur acht für die Widerspruchlösung aus oder zeigten Sympathien für diese. Spahn und Lauterbach, so scheint es, werden sich schwer tun angesichts des geballten Widerspruchs, den ihre Widerspruchslösung erfuhr.

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