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Verunglimpfung des Präsidenten ist strafbar

Berlin (DT/dpa) Die öffentliche Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, eine Streichung des Paragraf 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant. Den Paragraf 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs will die Bundesregierung dagegen abschaffen. Das hatte Kanzlerin Angela Merkel am Freitag angekündigt, nachdem sie die deutsche Justiz ermächtigt hatte, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln.

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