Seit Wochen vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendwer mit irgendeinem neuen Vorschlag zur Reform des Organspendewesens für Schlagzeilen sorgt. Jüngstes Beispiel: Gestern überraschte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling, Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Tod, Sterben und Organtransplantation“ des „Deutschen Ethikrats“, mit der Nachricht, das Gremium, welches Bundesregierung und Bundestag in bioethischen Fragen beraten soll, könne sich eine Änderung der Kriterien zur Feststellung des Todes von Organspendern vorstellen.
Vertrauen geht anders
Eine neue Definition des Todes soll den Rückgang bei Organspenden mildern helfen. Von Stefan Rehder