Berlin (DT/dpa) Die Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht per Grundgesetzänderung die Zuständigkeit für das Wahlrecht wegzunehmen. „Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Fraktionsvize Günter Krings gestern der „Rheinischen Post“. Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag kommen könne. „Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben“, meinte der CDU-Rechtsexperte.