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Über 1.152 Einrichtungen nehmen Abtreibungen vor

Die Bundesregierung antwortet auf eine "Kleine Anfrage" der Linken zu den Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Die Antwort lasse aber nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche Zahl der Einrichtungen zu.
Statistik zu Abtreibungseinrichtungen
Foto: Uli Deck (dpa) | Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland in mehr als den 1.152 meldepflichtigen Einrichtungen Abtreibungen vorgenommen werden.

In Deutschland gab es im vergangenen Jahr mindestens 1.152 Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ hervor. Die Anfrage trägt den Titel „Sicherstellung der Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“. Wie die Bundesregierung in ihrer nun veröffentlichten Antwort (Bundestagsdrucksache 19/16988) erläutert, handele es sich bei den 1.152 Einrichtungen um solche, die gemäß § 18 Absatz 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im 3. Quartal 2019 verpflichtet waren, die Vornahme vorgeburtliche Kindstötungen an das Statistische Bundesamt zu melden. Da jedoch „zentrale ambulante OP-Praxen für mehrere Arztpraxen mitmelden“, lasse die Anzahl der meldepflichtigen Einrichtungen nur „bedingt Rückschlüsse“ auf die tatsächliche Zahl der Einrichtungen zu, die Abtreibungen durchführen.

Tatsächliche Zahl dürfte höher liegen

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Mit anderen Worten, die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland in mehr als den 1.152 meldepflichtigen Einrichtungen Abtreibungen vorgenommen werden. Das Statistische Bundesamt hatte Anfang Dezember einen Anstieg vorgeburtlicher Kindstötungen gemeldet. Dem Amt zufolge stieg die Anzahl der im 3. Quartal 2019 vorgenommenen Abtreibungen um 3,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Insgesamt wurden dem Amt zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2019 rund 25.200 Abtreibungen gemeldet. Bei rund einem Viertel der durchgeführten vorgeburtlichen Kindstötungen kam laut dem Statistischen Bundesamt die Abtreibungspille Mifegyne zum Einsatz. Bei dieser Methode wird abtreibungswilligen Schwangeren das Präparat unter ärztlicher Aufsicht verabreicht, die tödliche Wirkung entfaltet es meist erst am nächsten Tag in den eigenen vier Wänden.

Abtreibungsbefürworter in Politik und Zivilgesellschaft beklagen gleichwohl die angeblich mangelhafte medizinische Versorgung von abtreibungswilligen Frauen in Deutschland.

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