Im Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde nicht nur das Ende des Heiligen Römischen Reiches, sondern auch die Säkularisierung kirchlicher Staaten und kirchlichen Vermögens beschlossen. An die Stelle des säkularisierten Kirchengutes trat die Verantwortung des Staates für die Bestreitung des Kultusaufwandes wie das Unterhalten von Universitäten, Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen und vielem mehr. Dieser Aufgabe war der Staat aber nicht gewachsen und hat sie deshalb teilweise wieder an die Kirchen zurückabgetreten. Damit die Kirchen diese Aufgaben übernehmen können, wurde die Erbringung von Staatsleistungen vereinbart.
Würzburg
Staatsleistungen: Mehr als nur eine Ablöse
Die Staatsleistungen erschöpfen sich nicht in den Entschädigungszahlungen. Sie werden auch für Leistungen gezahlt, die die Kirchen an Stelle des Staates erbringen. Ein Debattenbeitrag.