Karlsruhe (DT/KNA) Der Staat kann zwei Frauen die gemeinsame Adoption eines Kindes versagen, wenn die leibliche Mutter keine Auskunft über den Erzeuger machen will. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe mitteilte, gaben die eingetragenen Lebenspartnerinnen an, der Samenspender habe sie aufgefordert, ihn nicht zu benennen. Das Familiengericht wollte dem leiblichen Vater indes die Möglichkeit geben, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen und wies den Adoptionsantrag zurück. Der BGH entschied, das Gericht sei verpflichtet, den leiblichen Vater zu benachrichtigen. Werde dies vereitelt, sei der Antrag abzulehnen.