Madrid (DT/dpa) Spaniens sozialistische Regierung will die Abtreibungsgesetzgebung im Land lockern. Ziel ist nach Presseberichten vom Freitag die Einführung einer Fristenregelung, wie sie in den meisten anderen europäischen Staaten gilt. Nach der derzeitigen Gesetzgebung aus dem Jahre 1985 sind Schwangerschaftsabbrüche in Spanien grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen straffrei. Bislang sind Abtreibungen nach Vergewaltigungen, bei Missbildungen des Fötus sowie bei Gefahren für die physische oder psychische Gesundheit der Schwangeren erlaubt. Der letzte Punkt lässt einen weiten Ermessensspielraum zu. Die große Mehrheit der mehr als 100 000 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr wird in Privatkliniken vorgenommen.