Bratislava (DT/KAP) In der Slowakei ist ein novelliertes Abtreibungsgesetz in Kraft getreten, das eine bessere verpflichtende Beratung und Information der Schwangeren vorsieht und zwischen Beratung und Durchführung einer Abtreibung eine Frist von 72 Stunden vorschreibt. Von minderjährigen Mädchen wird künftig die schriftliche Zustimmung der Eltern verlangt. Die Gesetzesnovelle war im Juni vom slowakischen Nationalrat mit einer Mehrheit von 87 zu 7 Stimmen angenommen und am 25. August von Staatspräsident Ivan Gasparovic gegengezeichnet worden. In der Slowakei gilt eine Fristenregelung von 12 Wochen, innerhalb der eine Abtreibung straffrei bleibt. Im Jahr 2008 wurden in der Slowakei 10 369 Abtreibungen registriert.