Paris/Berlin (KAP/KNA/reh) In Frankreich bleibt Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar. Einen von oppositionellen Sozialisten eingebrachten Gesetzentwurf, der dies ändern wollte, lehnte die Nationalversammlung mit einer eindeutigen Mehrheit ab. 326 Abgeordnete stimmten am späten Dienstagabend in Paris gegen den Gesetzentwurf, 202 dafür. Für die Abstimmung, die eigentlich schon am vergangenen Donnerstag hätte stattfinden sollen, jedoch überraschend verlegt worden war, wurde der Fraktionszwang aufgehoben.
Sieg für Lebensschutz in Frankreich
Tötung auf Verlangen bleibt strafbar – Französische Nationalversammlung lehnt Gesetzentwurf von oppositionellen Sozialisten ab