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Selbstbestimmungsrecht gegen Lebensrecht

Vor 25 Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Fristenregelung mit Beratungspflicht. Von Christoph Arens
Foto: dpa | Abstimmung im „Bonner Wasserwerk“, dem alten Tagungsort des Bundestags.

Es war eine endlose Geschichte, die immer wieder die Gerichte beschäftigte und im Bundestag für heftige Auseinandersetzungen sorgte. Gesucht wurde eine gesetzliche Regelung der Abtreibung für das wiedervereinigte Deutschland. Am 26. Juni 1992, vor 25 Jahren, rang sich der Bundestag mit 357 Ja-, 284 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen zu einer Fristenlösung mit Beratungspflicht durch. Demnach galt ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen nicht als rechtswidrig, wenn sich die Frau zuvor beraten ließ. Doch die Entscheidung hatte nicht lange Bestand: Bayern und 249 Abgeordnete der CDU/CSU klagten in Karlsruhe. Im Mai 1993 kippte das Bundesverfassungsgericht die Regelung mit der Begründung, das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches ...

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