MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Scientology darf überwacht werden

Die Organisation zieht ihre Beschwerde gegen das Münsteraner Oberverwaltungsgericht zurück

Die Scientology-Organisation darf weiter vom Verfassungsschutz auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei rechtskräftig, weil Scientology seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgezogen habe, teilte das Gericht am Dienstag in Münster mit (Az.: 5 A 130/05). Das Münsteraner Gericht hatte es im Februar für zulässig erklärt, dass der Verfassungsschutz Scientology beobachten und dabei nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Damit hatte das OVG in zweiter Instanz eine entsprechende Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) von 2004 bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben