Die Scientology-Organisation darf weiter vom Verfassungsschutz auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei rechtskräftig, weil Scientology seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgezogen habe, teilte das Gericht am Dienstag in Münster mit (Az.: 5 A 130/05). Das Münsteraner Gericht hatte es im Februar für zulässig erklärt, dass der Verfassungsschutz Scientology beobachten und dabei nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Damit hatte das OVG in zweiter Instanz eine entsprechende Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) von 2004 bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Scientology darf überwacht werden
Die Organisation zieht ihre Beschwerde gegen das Münsteraner Oberverwaltungsgericht zurück