Er empfehle, „nach dem Vorbild anderer europäischer Länder das Asylrecht vom subjektiven, jederzeit einklagbaren Recht umzuwandeln in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, um die Beschränkungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber zu erweitern“, sagte Scholz gestern der „Welt“. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Rechtsprechung zur Asylrechtsreform 1993 „sehr klar ausgeführt, dass das Asylrecht durchaus eingeschränkt werden kann und dass der Gesetzgeber hier ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum hat. Und diesen Gestaltungsspielraum gilt es zu nutzen“.
Politik
Scholz: Asylrecht einschränken
Der Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hat eine tief greifende Reform des deutschen Asylrechts gefordert.