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Schönborn: Verbot der Sterbehilfe in Verfassung

Wien (DT/KAP) Das Verbot der aktiven Sterbehilfe soll nach Ansicht des Wiener Kardinals Christoph Schönborn in der österreichische Verfassung verankert werden. Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz appelliert an die Politik, den bewährten Weg der medizinischen und menschlichen Sterbebegleitung weiterzugehen, und nicht die aktive Sterbehilfe zu fördern, wie dies in anderen Ländern Europas geschehe: „Es gibt nur die aktive Tötung eines Menschen oder die Begleitung. Einen dritten Weg gibt es nicht.“ Schönborn spielt damit auf Äußerungen von Hans Küng an, der angekündigt hatte, bei weiterer Schwächung seiner Lebensqualität die Freitodhilfe eines Schweizer Hospizes in Anspruch zu nehmen.

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